Schießbefehl auf Dani

Schießbefehl auf Dani – der Wolf mit der Bezeichnung GW 924m soll gemäß dem Umweltminister Albrecht -( Partei die „Grünen“ )

abgeschossen werden. Bei einer Demonstration von Nutztierhaltern und Bauern kommt es zu häßlichen, unwürdigen Szenen. Ein überdimensionaler Stoff – Wolf hängt an einem Galgen. Offen wird vom „Lynchen der Wölfe“ gesprochen. In Kommentaren zu einem Bericht über an Ortseingangsschildern hängende Wölfe in Italien, reagiert man mit „richtig, auch Kuschler sollte man so strunzdumm wie ihr seid sterben lassen !“ (Name bekannt).

Zaunkontrollen durch den NABU und einzelner Personen haben einen unzureichenden Schutz zu Tage gebracht. Zäune zeigten Lücken, oder führten keinen Strom. Die richtige Höhe war nicht gegeben. In Kommentaren klagen die Schäfer das der Zaunbau lästig ist und zuviel Arbeit sei. Auch an einer Übernahme des Herdenschutzes durch das Land besteht kein Interesse.

Der Minister untergräbt mit seinem Handeln den Naturschutz. Es werden selbst die Zahlen ignoriert, die das Umweltministerium jüngst veröffentlichte.

Im vergangenen Jahr wurden 47 Vorfälle untersucht. Dabei starben 64 sogenannte „Nutztiere“. Ohne Zweifel wurden 21 von Hunden getötet. Lediglich 4 Risse waren vom Wolf. Alle anderen Todesfälle konnten nicht bestimmt werden.

Schießbefehl – In Schleswig Holstein gibt es lediglich vier Wölfe.

Von 2010 bis 2014 gab es 70 gerissene Tiere durch Hunde und nur 5 durch den Wolf. (SHZ 2019 – shz.de/15960831).

Über die durch Hunde getöteten „Nutztiere“ gibt es nicht einmal eine Diskussion. Dafür zeigen die Hetzkampagnen der Jagd- und Bauernverbände mit Unterstützung von Politikern (Julia Klöckner) und der „BILD Zeitung“ (hier wird der Wolf nur als reißende Bestie abgebildet) Wirkung. Mit immer mehr Erfolg werden Ängste geschürt, die völlig an den Tatsachen vorbei gehen.

Schießbefehl bringt nichts

Durch das Abschießen der Wölfe wird der Bestand nicht reguliert. Ab einer gewissen Bestandszahl reguliert sich die Menge durch andere Geburtenraten selbst. Sollte es zu Problemen mit einem bestimmten Wolf kommen, soll zunächst das „Verschrecken“ als Mittel eingesetzt werden. Das wurde in SH erst gar nicht in Betracht gezogen.

Das Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf funktioniert in anderen Ländern, mit weit größerem Wolfsbestand, ohne Probleme.
Seit einigen Jahren vertraut in Brandenburg der Schäfer Knut Kucznik seiner Herde in den Weiden und Mooren, französischen Pyrenäenberghunden an. Kuczniks 480 Schafe und 50 Ziegen grasen mitten im Wolfsland.

Es kam zu keinem Zwischenfall, weil ein Wolf im Grunde große Angst vor einem Kampf um Beute hat . Er könnte sich verletzen, was ihn wiederum für spätere Beutezüge schwächt.

Naturschutz besteht nicht aus sinnlosem Töten einer Art. So wird der Mensch zur eigentlichen „Bestie“. Das Bestreben, den besonderen Schutz des Wolfes immer wieder auf verschiedene Arten aufzuweichen, muß ein Thema für den Europäischen Gerichtshof werden.

Nachtrag zum Artikel 23.Februar 2019

Schießbefehl – auch Roddy darf getötet werden

Der Wolf „Roddy“ aus dem Rodewalder Rudel in Niedersachsen darf geschossen werden. Ein Einspruch beim Gericht wurde negativ beschieden.

Skurrile Urtreilsbegründung – Zaun unzumutbar

Die Genehmigung gilt bis zum 28. Februar. Dem Leitwolf des Rudels sind angeblich nachweisbar zwei Risse von Rindern zuzuordnen. Das Gericht begründet den Entschluss damit, dass der Wolf in einer Herde mit erwachsenen, wehrfähigen Rindern sein Opfer gerissen hat.

Außerdem sei eine Behirtung und eine Unterbringung der Tiere in einem Nachtpferch nicht zumutbar. Auch die Anschaffung eines Elektrozauns zum Schutz der Herde sei dem Halter nicht zuzumuten.

Fazit . Das Gericht hat sich offensichtlich nicht mit den Gegebenheiten in der Natur vertraut gemacht. Eine Rinderherde, die es noch nie mit einem Wildtier zu un hat, ist überhaupt nicht in der Lage zu reagieren. Dinge wie Fluchtinstikt oder Abwehr- beziehungsweise Schutzhaltungen als geschlossene Herde, müssen erst wieder gelernt werden.

Im Yellowstone Nationalpark hatte der wiedereingegliederte Wolf zunächst ebenfalls leichte Beute weil seine Opfer ihn nicht kannten. Heute gelingt dem Wolf längst nicht jede Attacke gegen seine Beutetiere, weil diese ihn mittlerweile früh wittern und früher die Flucht ergreifen. Das mußten sie aber erst durch Erfahrung lernen.

Gericht in Österreich sieht den Zaun als zumutbar an

Im Falle einer von Rindern getöteten Wanderin, die in Österreich mit ihrem Hund an einer Rinderherde mit Kälbern vorbeikam und von diesen angegriffen wurde, entschied das Gericht auf Schmerzensgeld für die Familie. In der Urteilsbegründung hielt das Gericht dem Herdenhalter vor , keinen Zaun errichtet zu haben. Das sei aufgrund des geringen Aufwandes zumutbar. Offensichtlich sind in Deutschland Zäune nicht zumutbar, weil sie ein paar Euro kosten ?

Nicht die Natur muß sich auf den Menschen einstellen. Der Mensch muß sich auf die Natur einstellen und zu dieser gehört auch der Wolf.

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