Fauna – Flora – Habitat Naturschutzrichtlinie der EU von 1992, regelt mit der Vogelschutzrichtlinie als Umweltrecht, dass die Mitgliedsstaaten der EU die Umsetzung der Berner Konvention gewährleisten sollen.
Ein wesentlicher Punkt ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten für bedrohte Arten und Habitate. Diese Gebiete, kurz FHH genannt, werden unter besonderen Schutz gestellt.
Die FHH Richtlinien hat der Europäische Rat 1988 unter deutschem Vorsitz beschlossen. Darin verpflichten sich die Mitgliedsstaaten wildlebende Arten und deren Lebensräume zu sichern und zu schützen. Enthalten ist die Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
Kernpunkt sind, die Schaffung des Schutzgebietes NATURA 2000 und die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Habitaten. Zielsetzung der Richtlinien ab 1992.
Obwohl Deutschland maßgeblich bei der Schaffung der Richtlinien war, hält die Bundesregierung die Richtlinien selbst bis heute nicht ein. 2015 und 2019 und 2020 erfolgten Abmahnungen der EU und schließlich, im Februar 2021 die Anklage Deutschlands durch die EU Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Deutschland seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der EU Richtlinien in den letzten zehn Jahren nicht nachgekommen ist.
Das Bundesumweltministerium bestätigt, dass noch nicht alle FFH Gebiete rechtlich abgesichert sind und für 15 Prozent der Gebiete keine Erhaltungsmaßnahmen erfolgten. Auch konkrete Schutzziele wurden nicht festgelegt. Das Ministerium begründet das mit hohem finanziellen und verwaltungstechnischem Aufwand.
Die Festlegung konkreter Schutzziele würde jedoch „einen immensen finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten“ und sich „vermutlich über viele Jahre hinziehen.“ Deshalb lehnen das BMU und die Bundesländer diese Forderung der EU-Kommission als „rechtlich zu weitgehend“ ab. Der Nabu forderte die Bundesländer auf, die Vorgaben umzusetzen. Zudem sei eine ausreichende Finanzierung für Naturschutzmaßnahmen notwendig.
Seit 1992 war man nicht in der Lage etwas zu unternehmen? Da ist es eher anzunehmen, dass man sich mit der Agrarindustrie nicht anlegen wollte. Anstatt Besserungen zu erreichen wurde die Lage sogar verschlechtert. Ein Drittel des Grünlandlebensraumes droht völlig zu verschwinden, weil eigentlich geschütztes Gebiet ungestraft unterpflügt wird. Andere Flächen werden durch Düngung und Pestizide oder Entwässerung intensiviert und für das Ökosystem unbrauchbar gemacht. Die Folge ist das Artensterben, das heute bereits schlimme Dimensionen angenommen hat.
Da aber 50 Prozent der Fläche Deutschlands in den Händen der Agrarwirtschaft sind, scheint der Kampf um die Natur und den Artenschutz fast wie ein Kampf gegen Windmühlen.
Die meisten Nutzflächen stehen für den Ackerbau. Darauf folgen Grünlandflächen fpr die Weidenwirtschaft und Dauerkulturen.
Jährlich landen laut statistischem Bundesamt 204 Milliarden Liter Gülle auf deutschen Ackerflächen. Hinzu kommen 20 Millionen Tonnen Feinmist.
Die Tiere der intensiven Landwirtschaft stehen auf Betonspaltböden und so gelangen Bakterien und Antibiotika in die Gülle. Bei deren Ausbringung und Lagerung entstehen Methan, Ammoniak, Schwefelsäure und Lachgas.
Durch Überdüngung gerät die Gülle in die Fließgewässer und in die Nord- und Ostsee. Große Bereiche der Ostsee sind bereits heute Totgebiete.
Deutsche Fließgewässer sind in einem schlechten Zustand. Dafür zeichnen Pestizideinflüsse, Mikroplastik, Nährstoffe und Polymeren (chemische Verbindungen). Hinzu kommen Uferbefestigungen und Begradigungen.
90 Prozent der deutschen Oberflächengewässer sind in keinem guten ökologischen Zustand. Nur 8,2 Prozent erreichen das Bewirtschaftungsziel der Wasserrahmenrichtlinie und befinden sich in einem „sehr guten“ oder „guten ökologischen Zustand/Potenzial.“ (2015 – Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz)
Der beschlossene „Green Deal“, ein Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft, wird bereits von den Bauernverbänden torpediert. Die angestrebte Strategie, die helfen soll die europäische Agrarindustrie nachhaltiger zu machen musste auf Druck des Dachverbandes der Bauernverbände verschoben werden. Dadurch verzögern sich Reformen und es werden Investitionen in zukunftsfähige Technologien im Agrarbereich blockiert.
In Deutschland protestierten Landwirte gegen Regelungen, die die anhaltende Verunreinigung durch Überdüngung stoppen sollten. Dabei war ihnen jedes Mittel recht, sogar die Drohung einer Verknappung der Lebensmittelproduktion.
Zum Glück erreichten sie lediglich eine Verschiebung des Inkrafttretens von drei Monaten.
Fauna – Flora – Habitat Naturschutzrichtlinien der EU könnte umgesetzt werden
Eine Studie des NABU zeigt, das die Fauna – Flora – Habitat Naturschutzrichtlinie umgesetzt werden kann. Mehr als 20 Prozent der Bundesfläche können wieder aufgewertet werden. Renaturierungen sind in den Auen der großen Flüsse möglich. Moorböden können wieder bewässert werden, siehe Dümmer Meer in Niedersachsen mit den Diepholzer Mooren. Grünland und Wälder können renaturiert werden.
Die Maßnahmen beinhalten ein riesiges Potential zur Bewältigung der Klimakrise und zum Stopp des massiven Artensterbens. Diese Maßnahmen wären seit Jahren möglich gewesen. Deshalb sehe ich auch die neuesten Aussagen zum Klimaschutz der regierenden Parteien pessimistisch. Erst durch Gerichtsurteile wird gehandelt. Das Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtes zur Umsetzung der Klimaziele und die Klage Des Europäischen Gerichtshof hätte vermieden werden können, wenn da nicht die Abhängigkeit von Verbänden wäre.
Die ehemalige Weinkönigin und heutige Landwirtschaftsministerin wird aber wohl erst dann ihren Wiederstand gegen nachhaltige Landwirtschaft aufgeben, wenn der Riesling Anbau wegen der gestiegenen Temperaturen nicht mehr möglich ist.
Quellen: sven-giegold.de , nabu.de, DNR Deutscher Naturschutzring