Vogelschutzrichtlinie der EU feiert 40 Jahre. Aber ist es wirklich ein Grund zum Feiern? Immerhin sind die Bestände in vielen Fällen rückläufig bis alarmierend.
Die EU Vogelrichtlinie wurde am 02. April 1979 beschlossen und verpflichtet die Mitglieder der EU einen günstigen Erhaltungszustand der Vögel in Europa zu erreichen. Die Lebensräume der Vögel sollen geschützt werden.
Die entsprechenden Arten sind im Anhang 1 der EU-Richtlinie festgehalten. Es handelt sich um Arten die damals besonders bedroht waren. Es wurden rechtliche Grundlagen geschaffen die den Schutz gewährleisten sollen.
Die Frage muß aber gestellt werden, ob die Vorschriften auch eingehalten werden und wurden. Angesichts Tausender getöteter Zugvögel in Südeuropa können da Zweifel aufkommen.
Fakt ist, dass es in den entsprechenden Regionen wo die Vogeljagd, wenn auch illegal, noch stattfindet, die gesetzgebende und ausführende Gewalt nur halbherzig gegen die Wilderer vorgehen. Tierschützer, die nach Südeuropa reisen um die Vögel zu schützen, indem sie die Fallen der Wilderer ausfindig machen und anzeigen, finden nur wenig Unterstützung und werden gar körperlich attackiert.
Überhaupt haben sich einige Länder, wie auch die BRD, schwer getan die gesetzten Ziele einzuhalten. Laut dem Vogelschutzexperten des NABU, Lars Lachmann, wurde in Deutschland ein einigermaßen vollständiges Vogelschutzgebiet erst 2009 erreicht. Also dreißig Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, obwohl das Ziel bereits zwei Jahre nach 1979 erreicht sein sollte.
Vogelschutzrichtlinie – Bestände erholen sich
Da gibt es noch einiges zu tun. Richtig ist aber auch, dass die Bestände der im Anhang 1 aufgeführten Arten sich tatsächlich erholen. Die Populationen der Kraniche, Wanderfalken, Schwarzstörche und Seeadler sind deutlich im Aufwind.
Das Problem der EU Richtlinie besteht darin, dass die Vögel der Agrarlandschaften nicht in den Schutz mit einfließen. Hier sind die Verluste besonders dramatisch. Rückgänge über 50 Prozent und mehr geben Anlass zur Sorge.
Problem Feldvögel – Rückgang über 50 Prozent
Die intensive Landwirtschaft nimmt diesen Vögeln den Lebensraum und die Grundlage ihrer Existenz – die Insekten. Wo keine Nahrung mehr vorhanden ist, schwinden auch die Arten. Kiebitze und Feldlerche brauchen dringen Insekten zum Überleben. Es muß also neben der EU Vogelschutzrichtlinie auch Maßnahmen für eine nachhaltige, umweltschonende Agrarpolitik geben. Leider sind hier die Lobbyisten offensichtlich in der stärkeren Position. Der Einfluss der Verbände auf die politischen Entscheider ist enorm. Die Verpflechtungen zwischen Politik, Industrie und Agrobusiness sind immens.
Subventionen und Zahlungen müssen vermehrt in umweltfreundlichen und biologischen Anbau erfolgen, der biologische Anbau muss deutlich gefördert werden. Weitere Hilfen für die konventionelle Landwirtschaft bedeutet Zerstörung des Bodens und des Grundwasser durch Pestizide und Gülle. Es gilt nicht nur den Lebensraum für unsere Feldvögel zurück zu gewinnen, es gilt die Existenz des Lebens zu sichern.