Unschuldig – nach einem Gutachten das die DBBW – Dokumentations – und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, jetzt veröffentlichte, kann Gloria nur für Unschuldig erklärt werden.
Eigentlich sollte das Gutachten überhaupt nicht veröffentlicht werden. Offenbar war aber der Drück in der Bevölkerung groß und so beschloss das Ministerium / LANUV doch das Gutachten frei zu geben.
Unschuldig – oder Schuldig ?
Gloria, auch als GW954f bezeichnet, ist seit 2018 im Raum Schermbeck beheimatet. 2020 ging sie eine Partnerschaft mit einem Rüden, GW1578m ein und offensichtlich haben die beiden in 2020 Nachwuchs bekommen. In einem Video konnte der Nachweis eines Welpen per Video erbracht werden.
Gloria werden diverse Nutztierrisse vorgeworfen, weshalb immer wieder ihr Abschuss gefordert wird.
Laut des DBBW Gutachten sind 47 bewertete Risse Gloria zuzuschreiben. Dem Rüden werden bisher keine Nutztierrisse zugewiesen. In 49 Fällen wurden Gloria Risse bewiesen. Darunter 4x Damwild und 1 Shetlandpony.
Auffallend ist aber laut DBBW, dass von 2018 bis 2020 der Anteil Übergriffe auf Nutz-Weidetiere die nicht dem Grundschutz entsprechen, sehr hoch war.
2018 schuldete man das noch dem neuen Zustand. Die Halter mussten sich ja erst einmal damit abfinden das es jetzt den Wolf in der Region gibt. Gesetzliche Hilfen mussten abgerufen und umgesetzt werden. Erstaunlich ist aber, dass sich die Schutzmaßnahmen für die Nutztiere in den folgenden Jahren nicht besserten, sondern schlechter wurden.
Im Jahr 2029 gab es nachweislich 13 Übergriffe auf nicht geschützte Weiden und lediglich 1 Fall bei einem Übergriff mit Grundschutz. 2019 und 2020 gab es lediglich je 2 Fälle bei denen Nutztiere hinter Zäunen gehalten wurden. Auch bei dem Shetland Pony gab es keinerlei Schutzmaßnahmen.
Durch den nicht vorhandenen oder unzureichenden Schutz konnte Gloria überhaupt Nutztiere reißen.
Erstaunlich auch, dass bei den registrierten Übergriffen immer wieder nicht elektrifizierte Schutzzäune verzeichnet wurden. Eine wunderbare Möglichkeit für einen Wolf das überwinden eines Zaunes durch diverse Techniken zu erproben, verspürt er ja den so furchtbaren Schmerzreiz nicht.
Das Urteil für Gloria kann demnach eigentlich nur – Unschuldig – lauten.