Insektenschutz – ist das neue Gesetz der große Wurf?

Insektenschutz – mit dem neuen Insektenschutzgesetzt der Bundesregierung ist es den ungleichen Ministerien, dem Umweltschutzministerium unter Svenja Schulze und dem Landwirtschaftsministerium unter Julia Klöckner, erstmals gelungen einen gemeinsamen Beschluss zu fassen, der den richtigen Weg weist.

Das Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner konnte fast nicht mehr anders als sich auf einen Kompromiss einzulassen. Hatte sich doch die Ministerin in der Öffentlichkeit schon als Retterin der Bienen profiliert.

Aber auch Svenja Schulze, die Umweltministerin, hatte Schwierigkeiten mit Politikern aus den eigenen Reihen. So gingen ihre Pläne dem niedersächsischen Umweltminister Lies, nach seiner Ansicht zu weit. Wobei ja bekannt ist, dass dieser Umweltminister zuweilen skurrile Ansichten über seine Aufgaben hat. Obwohl der Wolf unter besonderem Schutz steht fordert er wiederholt und stetig den Abschuss der Tiere. Zuletzt feierte er den Abschuss einer Wölfin im Februar diesen Jahres und fordert weiter Entnahmen. Er begründet das mit den Rissen der Wölfe bei Nutztieren, ohne den notwendigen Herdenschutz zu hinterfragen, sondern bezieht sich auf „Ausnahmegenehmigungen vom strengen Schutz.“

Insektenschutz – was im neuen Gesetz geschrieben steht.

Die Liste geschützter Biotope wird um artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern erweitert.

Bei den Streuobstwiesen mußte die Umweltministerin hinnehmen, dass das Gesetz erst ab Streuobstwiesen mit mindestens 25 Bäumen und einer Größe von 1500 Quadratmetern gilt.

Insektenschutz
Blumenwiese

Steinriegel sind die Aufschichtungen von Lesesteinen, wie man sie in den Weinbauregionen vorfindet. Trockenmauern dienen der Hangbefestigung.

Beim Umgang mit Glyphosat einigte man sich auf den Ausstieg Ende 2023. Dieser Termin fiel der Landwirtschaftsministerin Klöckner auch nicht schwer, weil die EU Zulassung für Glyphosat Ende 2023 ausläuft.

Der Einsatz von Herbiziden ist in Naturschutzgebieten und Nationalparken verboten. in Vogelschutzgebieten aber weiterhin erlaubt. Das wird die Vögel nicht sehr erfreuen und den Tierschützern ebenso wenig. Außerdem wurde es versäumt, die Gifte in einem gewissen Umkreis der Schutzgebiete und Naturparken ebenso zu verbieten. So hat der Wind leichtes Spiel, weiterhin die Gifte in die geschützten Gebiete zu treiben.

Betrachtet man nun noch die Klage der EU gegen die Bundesrepublik, weil die Umsetzung der Flora und Fauna – Habitat – Richtlinien zum Schutz der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen nicht eingehalten wurden, kann man das Insektenschutzgesetz nur als ersten, begrüßenswerten Schritt einstufen.

Die EU Klage beruft sich darauf, dass in allen 4606 Gebieten nicht genügend Ziele für die Erhaltung und Umsetzung als Schutzgebiete festgelegt wurden.

Es wurden keine Gebiete geschaffen, die für den europäischen Naturschutz besonders wichtig sind. Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen wurden nicht so unterhalten, dass man sie als „in gutem ökologischen Zustand gehalten“ – bezeichnen kann.

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